Post vom Finanzamt: Der Steuerbescheid für GmbH-Geschäftsführer Walter M. ist gekommen. Und er hat allen Grund zur Freude: 1.900 € erhält er vom Fiskus zurück. Das reicht mindestens für einen spontanen Kurzurlaub zusammen mit seiner Gattin. So wie Herrn M. ging es in den letzten Wochen vielen Steuerpflichtigen. Doch muss dieser zinslose Kredit an das Finanzamt wirklich sein?
Es lohnt sich nachzuprüfen, ob bereits alle Steuerfreibeträge optimal genutzt werden, die einem individuell zustehen. Egal, ob Kinder- oder Ausbildungsfreibetrag oder die Pauschbeträge für Pflege und Behinderung: Dank dieser und weiterer spezieller Freibeträge hat ein Steuerzahler je nach persönlichen Lebensumständen schon über das Jahr mehr Netto vom Brutto. Identifiziert Walter M. einen bisher ungenutzten Freibetrag, könnte er das monatlich freigewordene Geld zum Beispiel gezielt für einen ausgiebigeren Wellnessurlaub ansparen. Zuviel gezahlte Steuern erst gar nicht zu bezahlen, lautet die Devise.
Kurzbeitrag im Info-Dienst Steuerzahler-Tip, Ausgabe 10/2017.