20 Sep

Soziale Gerechtigkeit in der Katholischen Soziallehre und in der Bundesrepublik Deutschland

Der deutsche Sozialstaat ist seit der Nachkriegszeit maßgeblich von den Maximen der Katholischen Soziallehre mitgeprägt worden. Heute stellt sich die Frage, was diese Lehre von Papst Leo XIII. bis hin zu Papst Franziskus zu den sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen sowie sozialer Ungleichheit in der heutigen Zeit zu sagen hat und wie sich eine christlich-demokratische Politik hiervon inspirieren lassen könnte.

Ausgehend von dieser Überlegung will dieser Beitrag zunächst die zeitgeschichtliche Entwicklung des Sozialstaats in der Bundesrepublik Deutschland bis in die Gegenwart nachzeichnen und so nach Ursachen und Bedingungen für die heutige soziale Gestalt der Gesellschaft fragen.

In einem zweiten Teil werden zentrale Aussagen der Katholischen Soziallehre hinsichtlich sozialer Gerechtigkeit mit besonderem Fokus auf Rolle und Wert menschlicher Arbeit dargestellt und dabei ein Augenmerk auf die sozialethischen Leitgedanken Papst Franziskus‘ und den in ökumenischer Zusammenarbeit ausformulierten Grundsätzen der beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland für eine gerechte Gesellschaft gelegt.

Vor diesem Horizont sollen in einem dritten Schritt als Diskussionsbeitrag verstandene Lösungsbausteine für eine christlich-demokratische Politik vorgeschlagen werden, die angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung und der sozialen Lage der Bundesrepublik nicht nur im Bundestagswahljahr für eine zukunftsorientierte Politik der sozialen Gerechtigkeit hinwirken können und welche auf Grundlage der Katholischen Soziallehre zweckmäßig erscheinen.

Heft 20 der Königswinterer Notizen, herausgegeben von der Stiftung Christlich-Soziale Politik (CSP). Frei downloadbar hier.
01 Sep

Neues ELSTER-Portal: Finanzverwaltung ist lernfähig

Die Steuerbehörden wollen Musterschüler in Sachen E-Government werden. So durfte sich in diesem Jahr in NRW, Rheinland-Pfalz und Bayern jeder Steuerzahler, der seine Einkommensteuererklärung 2016 elektronisch über ELSTER an das Finanzamt sendet, mit der Abgabe bis zum 31.7.2017 Zeit lassen. Dieses Verfahren ist moderner und einfacher. Zudem entfällt jede Menge Papierkrieg.

Bestnoten gab es dafür bisher allerdings noch nicht: Die ELSTER-Webseiten waren noch viel zu unübersichtlich und kompliziert. Zum Nachsitzen verdonnert, hat die Finanzverwaltung ihrem Online-Portal nun einen grundlegenden Relaunch verpasst. Unter www.elster.de erscheint das Steuerprogramm seit dem 25.7.2017 in komplett neuem Outfit.

Alles ist jetzt benutzerfreundlicher: Der Registrierungsprozess ist nun deutlich strukturierter und übersichtlicher erklärt; der private Login-Bereich heißt jetzt „Mein ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“. Und der Nutzer kann nun aus einer Auswahl das jeweils für ihn passende Profil wählen. Auch sind die wichtigsten Formulare zur Einkommensteuererklärung und zum Einspruch inzwischen direkt auf der Startseite zu finden und müssen nicht mehr erst gesucht werden. Sogar die mobile Nutzung via Smartphone ist nun möglich. Zusätzlichen Aufwand für den Steuerbürger gibt es nicht: Wer bereits ein ELSTER-Konto hat, kann seinen Zugang weiter verwenden.

Die Finanzverwaltung erscheint in Sachen Serviceorientierung also lernfähig. Das Lernen aber ist kein Spiel, sondern eine ernste Mühe: Wenn etwa der Bund der Steuerzahler wie schon 2015 dieses Jahr erneut monieren muss, dass so wichtige Formulare wie die zur Körperschaftsteuererklärung viel zu spät bereitgestellt werden, ist Nachhilfe weiter nötig.

Kommentar im Info-Dienst Steuerzahler-Tip, Ausgabe 9/2017.