01 Sep

Neues ELSTER-Portal: Finanzverwaltung ist lernfähig

Die Steuerbehörden wollen Musterschüler in Sachen E-Government werden. So durfte sich in diesem Jahr in NRW, Rheinland-Pfalz und Bayern jeder Steuerzahler, der seine Einkommensteuererklärung 2016 elektronisch über ELSTER an das Finanzamt sendet, mit der Abgabe bis zum 31.7.2017 Zeit lassen. Dieses Verfahren ist moderner und einfacher. Zudem entfällt jede Menge Papierkrieg.

Bestnoten gab es dafür bisher allerdings noch nicht: Die ELSTER-Webseiten waren noch viel zu unübersichtlich und kompliziert. Zum Nachsitzen verdonnert, hat die Finanzverwaltung ihrem Online-Portal nun einen grundlegenden Relaunch verpasst. Unter www.elster.de erscheint das Steuerprogramm seit dem 25.7.2017 in komplett neuem Outfit.

Alles ist jetzt benutzerfreundlicher: Der Registrierungsprozess ist nun deutlich strukturierter und übersichtlicher erklärt; der private Login-Bereich heißt jetzt „Mein ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“. Und der Nutzer kann nun aus einer Auswahl das jeweils für ihn passende Profil wählen. Auch sind die wichtigsten Formulare zur Einkommensteuererklärung und zum Einspruch inzwischen direkt auf der Startseite zu finden und müssen nicht mehr erst gesucht werden. Sogar die mobile Nutzung via Smartphone ist nun möglich. Zusätzlichen Aufwand für den Steuerbürger gibt es nicht: Wer bereits ein ELSTER-Konto hat, kann seinen Zugang weiter verwenden.

Die Finanzverwaltung erscheint in Sachen Serviceorientierung also lernfähig. Das Lernen aber ist kein Spiel, sondern eine ernste Mühe: Wenn etwa der Bund der Steuerzahler wie schon 2015 dieses Jahr erneut monieren muss, dass so wichtige Formulare wie die zur Körperschaftsteuererklärung viel zu spät bereitgestellt werden, ist Nachhilfe weiter nötig.

Kommentar im Info-Dienst Steuerzahler-Tip, Ausgabe 9/2017.