12 Feb

Selbsteuropäisierung durch Aneignung des Fremden

Angesichts der zunehmenden Multikulturalität durch das neue Ausmaß an Flüchtlingsmigration überwiegend aus islamisch geprägten Ländern werden zudem Befürchtungen immer lauter, dass die kulturelle Identität Europas und die der jeweiligen Nationalstaaten akut gefährdet seien. Es ist in den letzten Jahren deutlich geworden: An der Flüchtlingsbewegung scheiden sich die Geister. Die einen wollen das „christliche Abendland“ verteidigen, die anderen Weltoffenheit und Hilfsbereitschaft zeigen. Das Meinungsklima oszilliert zwischen Aneignung und Ablehnung im Hinblick auf die und dem Fremden.

Beitrag auf socialnet.de vom 12.02.2019.

19 Jan

Gemeinschaft über die Konfessionsgrenzen hinaus: Vereinigung des katholischen Apostolats

Jeder Mensch ist zum Apostolat gerufen. Es ist ein Verdienst des Zweiten Vatikanischen Konzils, diese Sendung des ganzen Gottesvolkes neu herausgestellt zu haben. Papst Johannes XXIII., dem das Apostolat aller besonders am Herzen lag, sprach den römischen Priester Vinzenz Pallotti (1795-1850) am 20. Januar 1963 während des Konzils heilig. Am 6. April 1963 ernannte er ihn zum Hauptpatron des Päpstlichen Priestermissionsbundes. Auf den 1850 verstorbenen Vinzenz Pallotti gehen gleich mehrere Gründungen zurück. Zu seinen Lebzeiten errichtete er 1835 die Vereinigung des Katholischen Apostolates (UAC).

Ein Beitrag in der Kirchenzeitung Köln, Ausgabe vom 18.01.2019. PDF-Download hier.

14 Jan

Zur Ethik der Alterssicherung

Seit einiger Zeit wird wieder verstärkt über die Zukunft der Alterssicherung debattiert. Dass es dabei um besondere Herausforderungen geht, spiegeln insbesondere Prognosen zur zukünftigen Ausbreitung von Altersarmut. In diesem Beitrag sollen grundsätzliche Überlegungen zu einer Ethik der Alterssicherung auf Grundlage von Subsidiarität und Solidarität als den klassischen Sozialprinzipien der Katholischen Soziallehre und „Baugesetzlichkeiten entwicklungsoffener Gesellschaft“ mit einschlägigen Gerechtigkeitsdimensionen verknüpft werden.

Beitrag auf kreuz-und-quer.de – Diskussionsforum zum politischen Handeln aus christlicher Verantwortung, 14.01.2019.

02 Jan

Zu meinem Ärger: Mehr konstruktiver Journalismus bitte!

Das politische Berlin wirkte im vergangenen Jahr wegen der Streits rund um Migration, Maaßen und Minister wie eine Tragikomödie mit besonders stümperhaftem Libretto. Doch auch nicht wenige Journalistinnen und Journalisten performten schlecht in ihrer Rolle, sofern sie immer wieder neue Skandale publizistisch ausschlachteten, ohne die Perspektive einmal zu weiten und für ihre Leserinnen und Leser Antworten auf die Frage nach dem „Was jetzt?“ zu suchen.

Kolumne im Mitgliedermagazin der Gesellschaft Katholischer Publizisten (GKP), Ausgabe 1/2019.

01 Dez

Auch ohne Besinnung eine heilige Zeit

Die Adventszeit – eine Zeit der Besinnung, der Stille, des Innehaltens. In manchmal belehrendem Ton wird dieses vorweihnachtliche Ideal nun wieder von eifrigen Kirchenvertreterinnen und -vertretern verkündet. Es steht jedoch in scharfem Kontrast zum hektischen Treiben in den Kaufhäusern und Fußgängerzonen genauso wie zu den meist feucht-fröhlichen Weihnachtsfeiern der Belegschaften von Firmen und Behörden. Auch für mich ist der Advent keine Besinnungszeit – im Gegenteil. Auf Januar datierte Deadlines für längere Beiträge und Projektskizzen machen den Advent für mich als Journalisten und Wissenschaftler besonders in diesem Jahr zu einer sehr arbeitsintensiven Zeit. Deshalb bleibt bei mir für Besinnung keine Zeit – muss es aber auch nicht, behaupte ich.

Ein Beitrag im AusZeit-Blog des Erzbistums Köln vom 01.12.2018.

18 Nov

Medienethik: Darf es „christliche“ Journalisten geben?

„Fake News“ und „Lügenpresse“ – in diesen Schlagworten kulminierte jüngst die fundamentale Anfrage an die Objektivität von Journalisten und Medien. Sie sind Anlass zu kritischer Selbstreflexion in dem Berufstand, auch in ethischer Hinsicht. Kann es aber auch eine dezidiert christliche Medienethik geben? Und wie objektiv können und sollen christliche Journalisten dann überhaupt sein? Schlaglichter auf die Rolle der Journalisten und ihrer Ethik.

Ein Beitrag im Online-Magazin f1rstlife vom 18.11.2018.

09 Nov

Schadet die Finanztransaktionssteuer den Altersvorsorgern?

Die Debatten um die Folgen von und den Lehren aus der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise sind jetzt, zehn Jahre nach ihrem Ausbruch, wieder neu entfacht worden. Auch die Finanztransaktionssteuer ist wieder vermehrt im Gespräch. Dabei war es ruhig um sie geworden, nachdem sie aufgrund des Brexit nicht wie geplant eingeführt wurde. Sie bedeutet im Gegensatz zu überteuerten Fonds, Riesterversicherungen und ähnlichen schlechten Finanzprodukten keine nennenswerte Belastung für Anleger und Vorsorger, birgt aber im Vergleich zu den besagten Produktkosten wesentliche Vorteile, nicht zuletzt aus sozialethischer Sicht.

Beitrag im Debattenmagazin The European vom 09.11.2018.

05 Nov

Katholisch in Vietnam

Phát Diệm ist eine Stadt im Norden Vietnams, die als ein Zentrum des vietnamesischen Katholizismus gilt. Eine Jesusstatue auf einer kleinen Insel inmitten eines künstlichen Sees begrüßte uns mit ausgebreiteten Armen auf dem Weg zur Kathedrale des Bistums. Doch das Gebäude mutet mehr wie ein buddhistisch-daoistischer Tempel im traditionell chinesischen Baustil an. Nur die Kreuze und Verzierungen in der Form von Monstranzen auf den typischen geschwungenen Dächern lassen auf ein christliches Gotteshaus schließen. Knapp 15 Prozent der Bevölkerung Phát Diệms sind katholisch. In ganz Vietnam sind es etwa sieben Prozent.

Ein Beitrag im AusZeit-Blog des Erzbistums Köln vom 04.11.2018.

25 Okt

Sozial und zukunftsorientiert: Arbeitgeberfinanzierte bAV

Immer mehr Arbeitgeber suchen dringend nach gut ausgebildeten Fachkräften. Vermehrt werden sie es daher sein, die sich bei ihren potenziellen Angestellten „bewerben“ müssen. Eine rein arbeitgeberfinanzierte bAV könnte zum entscheidenden Faktor werden.

Arbeitgeber müssen heute mehr bieten als früher. Ein Ansatz kann dabei eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung sein. Warum? Das gesetzliche Rentenniveau ist merklich abgesunken. Es liegt derzeit bei 48%, wo es nach den Plänen von Bundessozialminister Hubertus Heil auch erst einmal bleiben soll. Viel kommt dabei jedoch nicht rum: Laut einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) wird etwa die Hälfte der heute 55- bis 64-jährigen Arbeitnehmer später nicht genug Rente erhalten, um ihren aktuellen Lebensstandard zu halten. 650 € im Monat würden ihnen im Schnitt fehlen. In Zeiten einer wachsenden Angst vor zukünftigerAltersarmut kann eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung daher ein attraktiver Benefit des Arbeitgebers darstellen. Die Politik hat das grundsätzlich erkannt und im vergangenen Jahr mit dem „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ versucht, diese zweite der drei Säulen der Altersvorsorge zu stärken. Mit Erfolg?

Halbherzig und verschlimmbessernd

Die betriebliche Altersversorgung hatte zuletzt einen massiven Vertrauensverlust hinter sich, nachdem ab 2004 Betriebsrentner auch rückwirkend auf ihre Betriebsrenten die vollen Kranken- und Pflegekassenbeiträge, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zu zahlen hatten. Das neue „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ änderte dies nur für Verträge im Rahmen der Riesterförderung. Da wo Arbeitnehmer ihre Betriebsrente durch Entgeltumwandlung aus dem Bruttolohn selbst finanzieren, mindern sie durch die oft gepriesene Ersparnis bei den Sozialversicherungsbeiträgen letztlich ihren gesetzlichen Rentenanspruch. Ob das durch die Betriebsrente kompensiert wer den kann, ist nicht nur angesichts besagter Kranken- und Pflegekassenbeiträge mehr als fraglich. Durch die Einführung einer „Zielrente“ brachte das Gesetz außerdem eine weitere Verschlechterung: Nach dem Motto „pay and forget“ muss der Arbeitgeber seinen Beschäftigten inzwischen nicht mehr eine bestimmte Rentenhöhe zusagen, sondern bloß noch versichern, dass die Beiträge ordnungsgemäß verwaltet werden. Das Kapitalmarktrisiko trägt nun allein der Arbeitnehmer. Immerhin muss der Arbeitgeber seine eingesparten Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung nun zu 15% des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Zuschuss an die Versorgungseinrichtung zahlen.

Nur eine Variante der bAV lohnt sich wirklich

Wer die eigenen Mitarbeiter in Zeiten eines sinkenden Rentenniveaus als gut ausgebildete Fachkräfte halten und zudem als attraktiver Arbeitgeber auftreten will, der sollte eine rein arbeitgeberseitig finanzierte bAV in Betracht ziehen. Angesichts besagter Rahmenbedingungen ist sie für den Arbeitnehmer die einzig wirklich rentierliche Form der betrieblichen Zusatzvorsorge. Die  Wahl des Durchführungswegs kann dabei selbstverständlich weiterhin vom Arbeitgeber bestimmt werden. Die Entgeltumwandlung indes ist mehr ein betrieblich organisiertes Vorsorgesparen der Arbeitnehmer, aber keine betriebliche Altersversorgung, die diesen Namen wirklich verdient. Eine vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente hingegen bedeutet für den Arbeitnehmer mehr Sicherheit mit Blick auf den späteren Ruhestand. Er hat eine zusätzliche Motivation, dem Arbeitgeber treu zu bleiben, denn erst nach drei Jahren ist ein Betriebsrentenanspruch unverfallbar. Die betriebliche Altersversorgung wird so für den Arbeitgeber zu einem glaubwürdigen Mittel, sein soziales, mitarbeiterfreundliches Image zu unterstreichen. Zudem sind zufriedene, motivierte und treue Mitarbeiter ein unabdingbares Fundament für ein prosperierendes Unternehmen. Eine arbeitgeberfinanzierte bAV ist demnach eine Investition in die Zukunft des Unternehmens wie der Mitarbeiter gleichermaßen.

Ein Beitrag im Wirtschaftsmagazin gmbhchef 4/2018.