Immer mehr Arbeitgeber suchen dringend nach gut ausgebildeten Fachkräften. Vermehrt werden sie es daher sein, die sich bei ihren potenziellen Angestellten „bewerben“ müssen. Eine rein arbeitgeberfinanzierte bAV könnte zum entscheidenden Faktor werden.
Arbeitgeber müssen heute mehr bieten als früher. Ein Ansatz kann dabei eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung sein. Warum? Das gesetzliche Rentenniveau ist merklich abgesunken. Es liegt derzeit bei 48%, wo es nach den Plänen von Bundessozialminister Hubertus Heil auch erst einmal bleiben soll. Viel kommt dabei jedoch nicht rum: Laut einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) wird etwa die Hälfte der heute 55- bis 64-jährigen Arbeitnehmer später nicht genug Rente erhalten, um ihren aktuellen Lebensstandard zu halten. 650 € im Monat würden ihnen im Schnitt fehlen. In Zeiten einer wachsenden Angst vor zukünftigerAltersarmut kann eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung daher ein attraktiver Benefit des Arbeitgebers darstellen. Die Politik hat das grundsätzlich erkannt und im vergangenen Jahr mit dem „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ versucht, diese zweite der drei Säulen der Altersvorsorge zu stärken. Mit Erfolg?
Halbherzig und verschlimmbessernd
Die betriebliche Altersversorgung hatte zuletzt einen massiven Vertrauensverlust hinter sich, nachdem ab 2004 Betriebsrentner auch rückwirkend auf ihre Betriebsrenten die vollen Kranken- und Pflegekassenbeiträge, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zu zahlen hatten. Das neue „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ änderte dies nur für Verträge im Rahmen der Riesterförderung. Da wo Arbeitnehmer ihre Betriebsrente durch Entgeltumwandlung aus dem Bruttolohn selbst finanzieren, mindern sie durch die oft gepriesene Ersparnis bei den Sozialversicherungsbeiträgen letztlich ihren gesetzlichen Rentenanspruch. Ob das durch die Betriebsrente kompensiert wer den kann, ist nicht nur angesichts besagter Kranken- und Pflegekassenbeiträge mehr als fraglich. Durch die Einführung einer „Zielrente“ brachte das Gesetz außerdem eine weitere Verschlechterung: Nach dem Motto „pay and forget“ muss der Arbeitgeber seinen Beschäftigten inzwischen nicht mehr eine bestimmte Rentenhöhe zusagen, sondern bloß noch versichern, dass die Beiträge ordnungsgemäß verwaltet werden. Das Kapitalmarktrisiko trägt nun allein der Arbeitnehmer. Immerhin muss der Arbeitgeber seine eingesparten Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung nun zu 15% des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Zuschuss an die Versorgungseinrichtung zahlen.
Nur eine Variante der bAV lohnt sich wirklich
Wer die eigenen Mitarbeiter in Zeiten eines sinkenden Rentenniveaus als gut ausgebildete Fachkräfte halten und zudem als attraktiver Arbeitgeber auftreten will, der sollte eine rein arbeitgeberseitig finanzierte bAV in Betracht ziehen. Angesichts besagter Rahmenbedingungen ist sie für den Arbeitnehmer die einzig wirklich rentierliche Form der betrieblichen Zusatzvorsorge. Die Wahl des Durchführungswegs kann dabei selbstverständlich weiterhin vom Arbeitgeber bestimmt werden. Die Entgeltumwandlung indes ist mehr ein betrieblich organisiertes Vorsorgesparen der Arbeitnehmer, aber keine betriebliche Altersversorgung, die diesen Namen wirklich verdient. Eine vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente hingegen bedeutet für den Arbeitnehmer mehr Sicherheit mit Blick auf den späteren Ruhestand. Er hat eine zusätzliche Motivation, dem Arbeitgeber treu zu bleiben, denn erst nach drei Jahren ist ein Betriebsrentenanspruch unverfallbar. Die betriebliche Altersversorgung wird so für den Arbeitgeber zu einem glaubwürdigen Mittel, sein soziales, mitarbeiterfreundliches Image zu unterstreichen. Zudem sind zufriedene, motivierte und treue Mitarbeiter ein unabdingbares Fundament für ein prosperierendes Unternehmen. Eine arbeitgeberfinanzierte bAV ist demnach eine Investition in die Zukunft des Unternehmens wie der Mitarbeiter gleichermaßen.
Ein Beitrag im Wirtschaftsmagazin gmbhchef 4/2018.