05 Nov.

Katholisch in Vietnam

Phát Diệm ist eine Stadt im Norden Vietnams, die als ein Zentrum des vietnamesischen Katholizismus gilt. Eine Jesusstatue auf einer kleinen Insel inmitten eines künstlichen Sees begrüßte uns mit ausgebreiteten Armen auf dem Weg zur Kathedrale des Bistums. Doch das Gebäude mutet mehr wie ein buddhistisch-daoistischer Tempel im traditionell chinesischen Baustil an. Nur die Kreuze und Verzierungen in der Form von Monstranzen auf den typischen geschwungenen Dächern lassen auf ein christliches Gotteshaus schließen. Knapp 15 Prozent der Bevölkerung Phát Diệms sind katholisch. In ganz Vietnam sind es etwa sieben Prozent.

Ein Beitrag im AusZeit-Blog des Erzbistums Köln vom 04.11.2018.

25 Okt.

Sozial und zukunftsorientiert: Arbeitgeberfinanzierte bAV

Immer mehr Arbeitgeber suchen dringend nach gut ausgebildeten Fachkräften. Vermehrt werden sie es daher sein, die sich bei ihren potenziellen Angestellten „bewerben“ müssen. Eine rein arbeitgeberfinanzierte bAV könnte zum entscheidenden Faktor werden.

Arbeitgeber müssen heute mehr bieten als früher. Ein Ansatz kann dabei eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung sein. Warum? Das gesetzliche Rentenniveau ist merklich abgesunken. Es liegt derzeit bei 48%, wo es nach den Plänen von Bundessozialminister Hubertus Heil auch erst einmal bleiben soll. Viel kommt dabei jedoch nicht rum: Laut einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) wird etwa die Hälfte der heute 55- bis 64-jährigen Arbeitnehmer später nicht genug Rente erhalten, um ihren aktuellen Lebensstandard zu halten. 650 € im Monat würden ihnen im Schnitt fehlen. In Zeiten einer wachsenden Angst vor zukünftigerAltersarmut kann eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung daher ein attraktiver Benefit des Arbeitgebers darstellen. Die Politik hat das grundsätzlich erkannt und im vergangenen Jahr mit dem „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ versucht, diese zweite der drei Säulen der Altersvorsorge zu stärken. Mit Erfolg?

Halbherzig und verschlimmbessernd

Die betriebliche Altersversorgung hatte zuletzt einen massiven Vertrauensverlust hinter sich, nachdem ab 2004 Betriebsrentner auch rückwirkend auf ihre Betriebsrenten die vollen Kranken- und Pflegekassenbeiträge, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zu zahlen hatten. Das neue „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ änderte dies nur für Verträge im Rahmen der Riesterförderung. Da wo Arbeitnehmer ihre Betriebsrente durch Entgeltumwandlung aus dem Bruttolohn selbst finanzieren, mindern sie durch die oft gepriesene Ersparnis bei den Sozialversicherungsbeiträgen letztlich ihren gesetzlichen Rentenanspruch. Ob das durch die Betriebsrente kompensiert wer den kann, ist nicht nur angesichts besagter Kranken- und Pflegekassenbeiträge mehr als fraglich. Durch die Einführung einer „Zielrente“ brachte das Gesetz außerdem eine weitere Verschlechterung: Nach dem Motto „pay and forget“ muss der Arbeitgeber seinen Beschäftigten inzwischen nicht mehr eine bestimmte Rentenhöhe zusagen, sondern bloß noch versichern, dass die Beiträge ordnungsgemäß verwaltet werden. Das Kapitalmarktrisiko trägt nun allein der Arbeitnehmer. Immerhin muss der Arbeitgeber seine eingesparten Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung nun zu 15% des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Zuschuss an die Versorgungseinrichtung zahlen.

Nur eine Variante der bAV lohnt sich wirklich

Wer die eigenen Mitarbeiter in Zeiten eines sinkenden Rentenniveaus als gut ausgebildete Fachkräfte halten und zudem als attraktiver Arbeitgeber auftreten will, der sollte eine rein arbeitgeberseitig finanzierte bAV in Betracht ziehen. Angesichts besagter Rahmenbedingungen ist sie für den Arbeitnehmer die einzig wirklich rentierliche Form der betrieblichen Zusatzvorsorge. Die  Wahl des Durchführungswegs kann dabei selbstverständlich weiterhin vom Arbeitgeber bestimmt werden. Die Entgeltumwandlung indes ist mehr ein betrieblich organisiertes Vorsorgesparen der Arbeitnehmer, aber keine betriebliche Altersversorgung, die diesen Namen wirklich verdient. Eine vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente hingegen bedeutet für den Arbeitnehmer mehr Sicherheit mit Blick auf den späteren Ruhestand. Er hat eine zusätzliche Motivation, dem Arbeitgeber treu zu bleiben, denn erst nach drei Jahren ist ein Betriebsrentenanspruch unverfallbar. Die betriebliche Altersversorgung wird so für den Arbeitgeber zu einem glaubwürdigen Mittel, sein soziales, mitarbeiterfreundliches Image zu unterstreichen. Zudem sind zufriedene, motivierte und treue Mitarbeiter ein unabdingbares Fundament für ein prosperierendes Unternehmen. Eine arbeitgeberfinanzierte bAV ist demnach eine Investition in die Zukunft des Unternehmens wie der Mitarbeiter gleichermaßen.

Ein Beitrag im Wirtschaftsmagazin gmbhchef 4/2018.

05 Okt.

Bankenkrise und Ethik: Brancheninsider beleuchten die Finanzmärkte

Zehn Jahre ist es her, dass die Bankenbranche die Wirtschafts- und Finanzkrise verursachte. Die Verantwortlichen profitierten lange von den risikoreichen, aber hochrentierlichen Finanzgeschäften – für die horrenden Verluste und die Folgen der Krise haften mussten sie kaum, das übernahm die öffentliche Hand. Der Ökonom und Theologe Manfred Stüttgen als Herausgeber des voluminösen Bandes „Ethik von Banken und Finanzen“ setzte lieber von Anfang an auf eine in diesem Fall positive Public-Private-Partnership bei dessen Finanzierung: Diese wurde von einer kirchlichen und einer universitären Einrichtung sowie von einer privaten Vermögensverwaltung getragen. Die Mehrzahl der etwa 30 Autoren hat beruflich in verschiedenartiger Weise mit dem Finanzsystem zu tun. Es ist aufschlussreich, inwiefern hier aus der Binnenperspektive Gedanken über ethische Fragen rund um Banken und Finanzen gebündelt werden.

Eine Rezension in der Tagespost vom 04.10.2018.

14 Sep.

Familienorientierung und Straßenmission

Es begann in der Jugend 2000 – der Gemeinschaft, die nach dem Weltjugendtag von 1989 gegründet und auch von den nachfolgenden dieser internationalen Jugend­ treffen geprägt ist. Aus dem Kölner Zweig der Gemeinschaft ist die Theresianische Familienbewegung „Omnia Christo“ hervorgegangen. Sie trägt seit 2010 diesen Namen. „Der Jugend 2000 fühlen wir uns auch weiterhin verbunden. Aber aus den damals Jugendlichen sind inzwischen Erwachsene geworden, die eigene Familien gegründet haben. So entstanden die ersten Überlegungen zu familienorientierten Angeboten“, beschreibt Anne Holland, Mitglied der Koordinierungsversammlung der Bewegung, den Beginn der Ausgründung.

Ein Beitrag in der Kirchenzeitung Köln, Ausgabe vom 14.09.2018. PDF-Download: hier.

Auch erschienen im AusZeit-Blog des Erzbistums Köln am 20.09.2018.

10 Sep.

Konstruktiver Journalismus: Theologisch-medienethische Annäherungen an ein neues Berichterstattungsmuster

Heft Nr. 452 der Schriftenreihe Kirche und Gesellschaft hat den Konstruktiven Journalismus aus theologisch-medienethischer Sicht zum Thema. Konstruktiver Journalismus will einen Beitrag für mehr Qualität, Wahrhaftigkeit und Vertrauenswürdigkeit der Medien leisten. Er bleibt nicht bei den berichteten Problemen und Krisen stehen, sondern bindet die Suche nach möglichen Lösungsansätzen ganz gezielt mit ein. Er will zur Beantwortung der Frage beitragen, in welcher Weise diese Eigenschaften notwendige Bedingungen dafür sind, dass Massenmedien und der Journalismus ihrer Rolle und Funktion in Demokratie und Gesellschaft sowie für den einzelnen Mediennutzer gerecht werden.

Heft Nr. 452, gemeinsam mit Jochen Sautermeister.

 

 

04 Sep.

Der Petersdom in klein

Eine massive Kirchenfassade mit stämmigen Säulen. Es ist der Stil der Renaissance-Zeit gemischt mit barocken Elementen. Wer den Frontbereich dieser Basilika betrachtet, wähnt sich vor dem Petersdom in Rom. Doch ringsherum stehen moderne, gläserne Hochhäuser, dazwischen liegen Grünanlagen und verkehrsreiche Straßen. Das Kirchengebäude wirkt hier irgendwie „deplatziert“. Wir sind doch nicht in Rom? Nein, in Montréal, der zweitgrößten Metropole Kanadas.

Ein Beitrag im AusZeit-Blog des Erzbistums Köln vom 04.09.2018.

11 Aug.

Kirchliche Soziallehre: Das bestgehütete Geheimnis der Kirche

Prekäre Jobs, sinkende Renten und wachsende Ungleichheit sind drängende Probleme in unserer Gesellschaft. Auch die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Frühjahr angestoßene Debatte über „Hartz 4“ provozierte die Frage, wie sozial und wie gerecht es in Deutschland eigentlich zugeht. Zu dieser Frage nach mehr sozialer Gerechtigkeit hat die katholische Soziallehre einiges zu sagen.

Beitrag in „Kontakte“ – Pfarrbrief des Seelsorgebereichs Königswinter-Tal 2/2018. PDF-Download hier.

03 Aug.

Barmherzige Rentenversicherung?

„Und so landete ich bei Sozialhilfe“ – dieser Satz schockierte das junge Publikum. Vor ihnen sprach ein mehrfacher Vater, der plötzlich schwer an Krebs erkrankt ist. Er konnte seiner Arbeit fortan nicht mehr nachgehen. Für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung reichte die Gesundheit vorher schon nicht, bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente jetzt das Geld nicht – unverschuldet rutsche er mitsamt seiner Familie auf Sozialhilfeniveau ab. Einzelschicksale wie diese lässt Christen nach Barmherzigkeit fragen. Wie barmherzig kann aber eine staatliche Institution sein? Konkreter: Wie barmherzig ist die gesetzliche Rentenversicherung im Umgang mit den 1,8 Millionen Menschen, die aufgrund von Krankheit erwerbsgemindert sind?

Beitrag im Rahmen der wirtschaftsethischen Kolumne der KSZ in der Tagespost vom 02.08.2018.